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   BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23   

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https://dejure.org/2023,475
BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23 (https://dejure.org/2023,475)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23 (https://dejure.org/2023,475)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 (https://dejure.org/2023,475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; § 56 Abs. 3 Satz 2 HSVVollzG
    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Disziplinarmaßnahme (Darlegungsanforderungen; Vorlage von Dokumenten; Recht auf effektiven Rechtsschutz und Aussetzung der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme durch die ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag wegen voraussichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde nach gegenwärtigem Vorbringen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 56 Abs 3 S 2 SichVVollzG HE
    Erfolgloser isolierter Eilantrag im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug - Unzulässigkeit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung und wegen Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug

  • rewis.io

    Erfolgloser isolierter Eilantrag im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug - Unzulässigkeit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung und wegen Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; HSVVollzG § 56 Abs. 3 S. 2
    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser isolierter Eilantrag im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug - Unzulässigkeit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung und wegen Subsidiarität

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollzug - und der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
    So haben die Fachgerichte unbeschadet einer Aussetzung der Vollstreckung durch die Justizvollzugsanstalt grundsätzlich sicherzustellen, dass es im Rahmen des (einstweiligen) Rechtsschutzes gegen Disziplinarmaßnahmen auch ohne eine solche Aussetzung zu einer tatsächlich wirksamen gerichtlichen Kontrolle kommt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 37, 150 ; 65, 1 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
    aa) Der Antragsteller legt bereits nicht sämtliche Dokumente vor, die für eine verantwortbare verfassungsrechtliche Prüfung jedenfalls der als verletzt gerügten materiellen Grundrechte erforderlich wären, und gibt diese auch sonst nicht inhaltlich umfassend wieder (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
    b) Zum anderen wird aus dem Vorbringen des Antragstellers nicht deutlich, dass er den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr) gewahrt hat.
  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2021 - 1 BvQ 41/21 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2023 - 2 BvQ 60/23 -, Rn. 2).
  • VerfGH Thüringen, 17.11.2023 - VerfGH 34/23

    Staats- und Verfassungsrecht; Einstweilige Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 18. Oktober 2023 - VerfGH 28/23 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 29/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 28/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
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